Linke Aktivisten erstreiten brisantes Gerichtsurteil: Wird X noch vor der Bundestagswahl in Deutschland gesperrt?


Linke Aktivisten erstreiten brisantes Gerichtsurteil: Wird X noch vor der Bundestagswahl in Deutschland gesperrt?

Steht ein Konflikt um die Meinungsfreiheit kurz bevor?
In Deutschland könnte es nach einer erfolgreichen Klage zweier linker Lobbygruppen bald zu einer Sperrung der Plattform „X“ kommen – und das noch vor der Bundestagswahl. Grundlage der Klage ist das EU-Gesetz „Digital Services Act“.
Gerichtsurteil zwingt X zur Datenfreigabe
Am 7. Februar entschied das Landgericht Berlin in einem Eilverfahren, dass die Plattform X den Organisationen „Democracy Reporting International“ (DRI) und „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) uneingeschränkten Zugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten gewähren muss – und das mindestens bis nach der Bundestagswahl.
Laut GFF dient dies dazu, potenzielle Wahlbeeinflussung auf der Plattform zu untersuchen. Die Klage stützt sich auf den Digital Services Act (DSA), der Plattformen verpflichtet, Forschern relevanten Datenzugang zu ermöglichen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Verzögerungen das Forschungsprojekt gefährden könnten.
X erhebt schwere Vorwürfe gegen das Gericht
Die Plattform X, die sich im Besitz von Elon Musk befindet, hat gegen das Urteil Beschwerde eingelegt und spricht von Befangenheit des zuständigen Richters. In einer Stellungnahme kritisiert das Unternehmen, dass sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt und die Meinungsfreiheit der Nutzer bedroht werde.
Besonders problematisch: X hatte keine Möglichkeit zur Stellungnahme, bevor das Urteil gefällt wurde. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der entscheidende Richter in der Vergangenheit für die klagende Organisation GFF tätig war und enge Verbindungen zu deren Anwälten hat.
Droht eine vollständige Sperrung von X?
Da das Urteil unmittelbar mit der Bundestagswahl zusammenhängt, könnten drastische Maßnahmen gegen X verhängt werden, falls die Plattform sich weigert, die Anordnung umzusetzen. Möglich wäre sogar eine vollständige Sperrung von X in Deutschland – eine Maßnahme, die auch im Rahmen des Digital Services Act vorgesehen ist. Ein ähnlicher Fall ereignete sich vor einigen Monaten in Brasilien, wo X über einen längeren Zeitraum blockiert wurde.
Wer steckt hinter der Klage?
Die Klage wurde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) angestoßen, einem Verein, der eng mit Democracy Reporting International zusammenarbeitet. Interessanterweise war Ulf Buermeyer, der Gründer der GFF, früher selbst Richter am Landgericht Berlin – genau jenem Gericht, das nun über die Klage entschieden hat.
Die GFF wird finanziell stark von der Open Society Foundation des US-Milliardärs George Soros unterstützt. Zwischen 2021 und 2023 erhielt der Verein rund 1,6 Millionen US-Dollar aus diesen Mitteln. Auch die Stiftung Luminate von Pierre Omidyar, dem Gründer von eBay, gehört zu den Hauptgeldgebern. Luminate finanziert zudem das umstrittene Rechercheportal Correctiv.
Der Vereinsvorstand der GFF ist stark mit linken Juristen besetzt, darunter Dana-Sophia Valentiner und Nora Markard, die sich für Gender- und Gleichstellungsrecht engagieren. Die Organisation wurde 2015 gemeinsam mit dem Grünen-Politiker Malte Spitz gegründet.

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