Wegzug aus Deutschland: Was bleibt, ist die Steuer – Die 10-Jahres-Regel ab 2025 im Überblick
Wegzug aus Deutschland: Was bleibt, ist die Steuer – Die 10-Jahres-Regel ab 2025 im Überblick
Die Wegzugsbesteuerung 2025: Ein schamloser Griff ins Vermögen
Deutschland, das Land der Dichter und Denker, entwickelt sich mehr und mehr zum Land der steuerpflichtigen Personen und staatlichen Abgaben, auch und gerade bei einem Wegzug. Mit einer Gesamtsteuerbelastung von über 916 Milliarden Euro jährlich scheint der Staat dennoch nicht genug zu bekommen. Ein besonders perfides Instrument aus dem steuerlichen Werkzeugkasten ist dabei die Wegzugssteuer – ein Relikt aus der Vergangenheit, das nun mit neuen Verschärfungen ab 2025 noch mehr steuerpflichtige Bürger in die Mangel nehmen soll. Während die Politik gerne von europäischer Freizügigkeit und globaler Mobilität spricht, zimmert der Fiskus fleißig an einem goldenen Käfig für Ihr Vermögen. Diesem staatlichen Meisterwerk der Vermögenskontrolle über das Deutsche Besteuerungsrecht widmen wir uns in diesem Beitrag.
Ab 2025 trifft viele Auswanderer eine steuerliche Neuerung, die weitreichende Konsequenzen haben kann:
Selbst wenn man Deutschland dauerhaft verlässt, bleibt man unter bestimmten Umständen noch bis zu zehn Jahre steuerpflichtig. Wir erklären, was hinter der sogenannten „erweiterten beschränkten
Steuerpflicht“ steckt, wen sie betrifft – und wie man sich rechtzeitig darauf vorbereitet.
📜 Was ist die „erweiterte beschränkte Steuerpflicht“?
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht ist eine Regelung im deutschen Außensteuergesetz (§ 2 AStG).
Sie besagt:
Sie besagt:
Wer aus Deutschland auswandert, kann auch nach dem Wegzug für bis zu zehn Jahre steuerpflichtig bleiben – unter bestimmten Voraussetzungen.
Ziel des Gesetzes ist es, sogenannte „Steuerflüchtlinge“ davon abzuhalten, ins Ausland zu ziehen, um in Deutschland versteuertes Vermögen oder laufende Einkünfte der Besteuerung zu entziehen.
⚖️ Wer ist betroffen?
Die 10-Jahres-Regel gilt nicht für alle Auswanderer, sondern nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- ✅ Deutsche Staatsangehörigkeit
- ✅ Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland für mindestens 5 der letzten 10 Jahre
- ✅ Wegzug in ein Land mit niedriger Besteuerung (z. B. Zypern, Dubai, Bulgarien, Georgien, Paraguay etc.)
- ✅ Fortbestehen erheblicher wirtschaftlicher Interessen in Deutschland, z. B.:
- Immobilienbesitz in Deutschland
- Beteiligung an deutschen Kapitalgesellschaften
- Einkünfte aus deutschen Quellen (z. B. Miete, Zinsen)
Wenn alle vier Punkte zutreffen, dann kann das deutsche Finanzamt auch nach dem Wegzug noch bis zu 10 Jahre Steuern auf bestimmte Einkünfte erheben.
📚 Konkrete Fallbeispiele
🧍♂️ Beispiel 1: Unternehmer mit Beteiligung
Herr M. zieht 2025 nach Zypern und verkauft seine Firma in Deutschland 2027.
Obwohl er in Zypern lebt, kann Deutschland die Kapitalerträge aus dem Firmenverkauf nachversteuern, da er:
Obwohl er in Zypern lebt, kann Deutschland die Kapitalerträge aus dem Firmenverkauf nachversteuern, da er:
- Deutscher ist
- Die letzten 5 Jahre voll steuerpflichtig war
- In ein Niedrigsteuerland geht
- Und die wirtschaftliche Verbindung (Anteile an der Firma) fortbesteht
➡️ Er zahlt deutsche Steuern – trotz Wohnsitz Zypern.
🧍♀️ Beispiel 2: Immobilienbesitzer in Deutschland
Frau K. verkauft ihr Haus in München nach ihrem Umzug nach Georgien im Jahr 2026.
Da sie das Haus nicht vorher verkauft hat und weiterhin Mieteinnahmen bezogen hat, besteht ein wirtschaftlicher Bezug zu Deutschland.
Da sie das Haus nicht vorher verkauft hat und weiterhin Mieteinnahmen bezogen hat, besteht ein wirtschaftlicher Bezug zu Deutschland.
➡️ Auch hier: Besteuerung durch das deutsche Finanzamt möglich – bis 2035.
👪 Beispiel 3: Rentnerpaar ohne Bindung
Herr und Frau L. ziehen 2025 nach Spanien. Sie besitzen kein Vermögen mehr in Deutschland, keine Beteiligungen, keine Einkünfte, keine Immobilien.
➡️ Kein wirtschaftlicher Bezug – die 10-Jahres-Regel greift nicht.
Sie sind frei von deutscher Steuerpflicht, ab Tag des offiziellen Wegzugs.
Sie sind frei von deutscher Steuerpflicht, ab Tag des offiziellen Wegzugs.
💥 Was bedeutet „Niedrigsteuerland“?
Das Gesetz definiert kein fixes Land – entscheidend ist, ob die Gesamtsteuerbelastung im Zielland deutlich unter dem deutschen Niveau liegt.
Typische Länder mit „Niedrigbesteuerung“ laut Finanzverwaltung:
- 🇨🇾 Zypern
- 🇧🇬 Bulgarien
- 🇦🇪 Vereinigte Arabische Emirate (Dubai)
- 🇬🇪 Georgien
- 🇵🇾 Paraguay
- 🇲🇹 Malta
- 🇲🇾 Malaysia
- 🇹🇭 Thailand
→ Selbst EU-Staaten können betroffen sein, wenn die Steuerbelastung dort sehr niedrig ist.
💡 Was kann man tun, um das zu vermeiden?
✅ 1. Wegzug frühzeitig planen
- Lass dich mindestens 1 Jahr vor dem Umzug steuerlich beraten.
- Dokumentiere deinen Lebensmittelpunkt im Ausland genau (Wohnung, Familie, Versicherungen, Konto, Lebensmittelpunkt etc.)
✅ 2. Vermögenswerte in Deutschland vor dem Umzug neu strukturieren
- Immobilien verkaufen oder übertragen
- Beteiligungen vor dem Wegzug reduzieren oder ins Ausland verlagern
✅ 3. Kein wirtschaftlicher Bezug mehr zu Deutschland
- Keine Konten, Mieten, Firmenbeteiligungen oder Einkünfte
- Dann greift die Regel nicht
✅ 4. Beratung durch Steuerberater / Anwalt für internationales Steuerrecht
- Lass prüfen, ob ein Wegzugsbesteuerungsfall oder die 10-Jahres-Regel bei dir greift
- Erstelle ggf. eine Schutzstrategie (Holding, Stiftungsmodell, vorweggenommene Erbfolge etc.)
🛡️ Fazit: Freiheit ja – aber steuerfrei nicht automatisch
Wer Deutschland verlässt, kann seine Steuerpflicht nicht einfach an der Grenze abgeben.
Das Finanzamt schaut genau hin, ob eine echte Abwanderung vorliegt – oder ob nur ein Briefkastenmodell besteht.
Das Finanzamt schaut genau hin, ob eine echte Abwanderung vorliegt – oder ob nur ein Briefkastenmodell besteht.
➡️ Nur wer seinen Lebensmittelpunkt klar ins Ausland verlagert und keine wirtschaftlichen Interessen in Deutschland mehr hat, kann sich der erweiterten Steuerpflicht sicher entziehen.
👉 Frühzeitige Planung zahlt sich aus – wortwörtlich.
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oder besuchen Sie unsere Homepage unter: www.mission-freedom.de
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Autor: MF_Redaktion
Quellen: Internet, BdS, Wikipedia, Steuerberater
Disclaimer:
Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Sie dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte. Steuerrechtliche und rechtliche Bewertungen können sich je nach individueller Situation und Gesetzeslage ändern.
Bitte wenden Sie sich zur Beurteilung der persönlichen Situation an einen qualifizierten Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht – insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie Wegzug, Vermögensübertragungen oder Holdingstrukturen raten wir dazu sich ausschließlich von lizenzierten Anwälten oder Steuerberatern begleiten zu lassen. Gerne können Sie dafür unser geprüftes Netzwerk nutzen.